Die Schweiz ist ein gebirgiges Land, das großen Wert auf den Umweltschutz legt.Bei Betrachtung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen, hat die Schweizer Tunnelverwaltung eine Vielzahl von Notruftelefonen unseres Unternehmens übernommen, die zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in den Tunnel für Notfallkommunikation eingebaut werden.
DieJR101-FKDas Notruftelefon, das diesmal im Schweizer Tunnel installiert wurde, hat eine Hülle aus Druckguss-Aluminiumlegierung, die robust und langlebig ist und eine starke Korrosionsbeständigkeit aufweist.Einführung einer mehrschichtigen wasserdichten und feuchtigkeitsdichten Behandlung, hat eine gute Dichtungsleistung und kann lange Zeit in einer Umgebung mit hoher Luftfeuchtigkeit verwendet werden.mit PC- und ABS-Synthesematerial, mit Edelstahlschlauch, Innenausstattung mit zerstörungsschutzfähigem Stahlseil, Zugfestigkeit 200KG. Wasserdichte Silikon-Tastatur mit Speicher, speichert 3 Gruppen von Schnellwahlnummern,für Nothilfe verwendet, geeignet für Feuchtigkeit, extreme Temperaturen und raue Wetterbedingungen.
J&R Technology verfügt über langjährige Erfahrung in der Bereitstellung von Telefonlösungen für Notfallsysteme für Eisenbahnen und Tunnel.Die Singapore Metro Tunnel und die Alberta Light Rail in Kanada sind alle unsere GewinnerprojekteDarüber hinaus erhielt J&R bei der späteren Nachbeobachtung auch großartige Rückmeldungen von unseren Telefonanwendern.
J&R hält sich stets an die Sicherheit als erstes und an die Menschen orientierte Zielsetzung der speziellen Telefonforschung.Wir bieten eine Vielzahl von Telefonanpassungsdiensten und Telefonsystemlösungen an, um den Bedürfnissen unserer Kunden gerecht zu werden. Wenn Sie an unserem Produkt interessiert sind, sind Sie herzlich eingeladen, sich zu erkundigen. Für weitere Informationen über unser Telefon können Sie uns per E-Mail kontaktieren. Wir werden unser Bestes tun, um Ihre Anforderungen zu erfüllen.Ich freue mich auf Ihre Bestellung..
Weitere Informationen über uns erhalten Sie unter:Die Kommission erläuterte, dass die in Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a genannten Maßnahmen nicht ausreichend sind.